Bestattungshaus Ricardo Matz
  Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
1. 
Der Vertrag mit dem Bestattungshaus kommt mit Unterzeichnung des Auftrages zustande. Der Auftraggeber ist hiermit – ganz unabhängig von seinem Rechtsverhältnis zum Verstorbenen – allein aus Auftragsrecht gegenüber dem Bestattungsunternehmen zur Begleichung der Bestattungskosten verpflichtet.
2. 
Der Umfang der vom Bestattungshaus zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus dem erteilten Auftrag. Liegt ein solcher nicht vor, so ist eine Bestattung mit ortsüblichen Leistungen geschuldet.
3. 
Unsere Bestattungskostenrechnung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
4. 
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, je 6,90€ Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
5. 
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseren durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerb, statt dessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen
6. 
Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.        
7.
Eine GEMA Gebühr für Musikstücke die zur Trauerfeier gespielt werden wird durch uns nicht abgeführt und ist nicht im Gesamtbetrag enthalten.
Für Bild und Tonvorführungen trägt der auftraggebende Bestattungspflichtige die urheberrechtliche Verantwortung und Konsequenz.
8. 
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass seine Daten für die internen Geschäftsabläufe des Bestattungshauses elektronisch gespeichert werden.
9. 
Für die Sammlug von Spendengeldern und deren Verwendung ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für fremd gelieferte Blumengebinde, Kondolenzbriefe, deren Anzahl, Inhalt, Verlust oder Diebstahl übernimmt das Bestattungshaus keine Haftung.
10.
Sollte
eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Regelungen. Die betroffene Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, welche dem Willen der Parteien am nächsten kommt, hilfsweise durch das Gesetz.
 
 
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